Allgemeine Geschäftsbedingungen in Engelskirchen u. Wiehl


Ruhezeiten:

Es ist möglich, unter Darlegung der Gründe schriftlich eine ruhende Mitgliedschaft zu beantragen.

Der Vertrag ruht um die angegebene Zeit, längstens jedoch für 4 Monate. Die Vertragslaufzeit,

verlängert sich um die Zeit, in der der Beitrag zuvor ruhte.

Eine Ruhezeit muss mindestens 4 Wochen vor Beginn der Ruhezeit beantragt werden.

Eine rückwirkende Ruhezeit ist nicht möglich.